Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://kauke-up.de/.

Rechtsgrundlagen

Diese Erklärung wurde auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erstellt. Die technischen Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit den WCAG, Konformitätsstufe AA, vereinbar.

Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung der Website.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • Bilder und grafische Elemente verfügen teilweise nicht über ausreichende Alternativtexte.
  • Die Seitenstruktur, insbesondere Überschriften und Navigation, ist nicht durchgängig optimal für Screenreader aufbereitet.
  • Einzelne interaktive Elemente sind möglicherweise nicht vollständig über die Tastatur bedienbar.
  • Farbkontraste und visuelle Hervorhebungen entsprechen teilweise nicht den Mindestanforderungen.
  • Formulare und Kontaktmöglichkeiten sind nicht in allen Fällen vollständig barrierefrei gestaltet.
  • Eingebundene externe Inhalte oder Dokumente können unter Umständen nicht vollständig barrierefrei sein.

Unverhältnismäßige Belastung

Einige Anpassungen zur vollständigen Barrierefreiheit können derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 12a Absatz 6 BGG darstellen. Bestehende Barrieren sollen jedoch schrittweise identifiziert und behoben werden.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am erstellt.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder Sie Informationen in barrierefreier Form benötigen, können Sie sich an folgende Stelle wenden:

https://bitjongleur.de/

Alternativ erreichen Sie den Websitebetreiber unter:

Kauke Up
E-Mail: mail@kauke-up.de
Telefon: +49 (0)40 480 966 60

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.

Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Schlichtungsstelle: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/